Presse
UVNord-Präsident Uli Wachholtz zum heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zu Hartz-IV-Sanktionen
Prinzip des Förderns und Forderns bleibt aufrechterhalten und richtig!
Jobcenter in Hamburg und Schleswig-Holstein arbeiten vorbildlich
Hamburg/Rendsburg. „In seinem grundlegenden Urteil vom heutigen Tag hat das Bundesverfassungsgericht das Prinzip Fördern und Fordern in der Grundsicherung deutlich bestätigt. Wichtig bleibt, Menschen zu helfen, die die Unterstützung der Solidargemeinschaft benötigen. Die Jobcenter in Hamburg und Schleswig-Holstein bieten eine effektive Förderung, um wieder in das Erwerbsleben zurückzukehren. Insbesondere das Teilhabechancengesetz ist eine wirksame Maßnahme Langzeitarbeitslose in den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren“, so UVNord-Präsident Uli Wachholtz.